11. März 2020 Gemäß den von der italienischen Regierung am 9. März 2020 erlassenen Maßnahmen gilt Folgendes : – Alle Waren können weiterhin frei innerhalb Italiens zirkulieren und exportiert werden. – Reisen von Personen zu und von ihrem Arbeitsplatz sind ohne jede Einschränkung erlaubt. Aus diesem Grund möchten wir mitteilen, dass Die SEICA S.p.A. voll